Es gibt bei uns vier verschiedene Formen der Mitgliedschaft:

  • Aktives Mitglied: 36 € Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr
  • Fördermitglied: 24 € Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr
  • Aktives Mitglied als Kind oder Jugendlicher (bis 18 Jahre): 27 € Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr
  • Fördermitglied als Kind oder Jugendlicher (bis 18 Jahre): 18 € Mitgliedsbeitrag pro Halbjahr


    Der halbjährlich fällige Beitrag (s.o.) wird vorzugsweise vom Verein mittels Lastschrift eingezogen. Die Bankverbindung des Vereins lautet:
    Wiesbadener Volksbank / IBAN: DE63 5109 0000 0071 1153 05 / BIC: WIBADE5W

    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Verein die Mitgliedsbeiträge für das zuvor genannte Mitglied von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meine Bank an, die von dem Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der jeweils gültige Beitrag ist wiederkehrend am 1. April und am 1. Oktober fällig und wird unter folgenden Angaben dem genannten Konto belastet:

    Gläubiger-Identifikationsnummer: DE17ZZZ00000773432
    Mandatsreferenz: Mitgliedsname und -nummer
    Angabe des Zeitraums: 1. oder 2. Halbjahr „20xx“

    Hinweis: Innerhalb von acht Wochen kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten dabei die mit meiner Bank vereinbarten Bedingungen.

    Hinweise zum Datenschutz

    Die hier erhobenen Daten werden in einer EDV-gestützten Datenbank gespeichert und durch geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Vorstandsmitglieder des Vereins sind im Rahmen geltender Beschlüsse befugt personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich und alleine für Vereinszwecke auf privaten passwortgeschützten PCs zu verarbeiten.

    Erlischt eine Mitgliedschaft, so werden personenbezogene Daten des Mitglieds archiviert. Daten, welche die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß steuergesetzlicher Bestimmungen aufbewahrt. Als Mitglied im Hessischen Sängerbund ist der Verein verpflichtet aktive Mitglieder im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung und bei anstehenden Ehrungen zu melden. Dies gilt auch für die Beanspruchung von Versicherungen.

    Der Verein informiert die Öffentlichkeit mittels Print– und Telemedien, soziale Medien, auf seiner Homepage im Internet, in Schaukästen und in Vereinsmitteilungen über besondere Ereignisse und das Vereinsleben in Wort und Bild. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer Veröffentlichung, in der seine personenbezogenen Daten enthalten sind, zukunftswirksam widersprechen. Die Veröffentlichung von Gruppenbildern des Chores sowie Aufnahmen durch Presseorgane werden aber damit nicht verhindert, ein Verschleiern der Gesichtszüge ist nicht vorgesehen.

    Ich erkenne die Satzung des MGV 1856 Wehen e.V. an. (hier einsehbar)
    Ich erkenne die Hinweise zum Datenschutz an.